20.02.2012, 14:41 Uhr
Wer die Ruhe seines Nachbarn dauerhaft stört, muss für dessen Miete aufkommen. (Quelle: imago)
Wenn die Nachbarn ein paar Mal abends zu laute Musik anschalten oder mal eine Party veranstalten, ist das noch kein Grund zur Mietkürzung. Wer sich das aber regelmäßig leistet, muss für den Spaß aufkommen.
Für Mieter kann es teuer werden, wenn sie ständig zu viel Lärm machen. Mindern die Nachbarn deshalb ihre Miete, muss der Störenfried für diesen Ausfall aufkommen. Denn durch den permanenten Lärm verletzt er seine Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Az.: 17 C 0105/10), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.
In dem Fall mussten sich ein Vermieter und dessen Mieter mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder zu laut war. Er störte den Hausfrieden über einen längeren Zeitraum durch laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper und Geschrei zur Nachtzeit. Baten Nachbarn um Rücksicht, wurden sie wüst beschimpft. Die betroffenen Mitbewohner kürzten darauf hin die Miete. Diesen Ausfall wollte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück.
Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn der Beklagte habe die Pflicht verletzt, den Hausfrieden nicht zu stören. Diese Pflicht ergebe sich aus dem Mietverhältnis. Dem Vermieter sei dadurch ein Schaden entstanden, denn die übrigen Mieter waren berechtigt, ihre Miete zu kürzen.
Quelle: dpa-tmn
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