Eine fachlich fehlerhaft montierte Dämmung begünstigt Schimmel. (Foto: VPB)
Eine gute Wärmedämmung ist längst nicht mehr nur bei Neubauten eine Selbstverständlichkeit. Auch bei der Altbausanierung hat die nachträgliche Dämmung der Außenwände einen hohen Stellenwert. Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS), vorgehängte Fassaden und Wärmedämmputz sorgen von außen für eine verbesserte Dämmung des Gebäudes. Bei aufwendigen oder verzierten Fassaden, Denkmälern und Grenzbebauungen kommt eine Außendämmung jedoch nicht in Frage. Einzige Alternative ist in einem solchen Fall die Dämmung von innen.
"Die Innendämmung ist immer dann das richtige System, wenn eine Außendämmung nicht in Frage kommt", sagt Rolf Born vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) in Darmstadt. Der nur mäßige Wärmeschutz der Außenwände könne etwa bei Fassaden mit Ornamenten durch eine Innendämmung verbessert werden, ohne die Straßenansicht zu verändern.
Die Rückfront solcher Gebäude sei allerdings häufig weder mit Ornamenten noch mit Außenputz versehen. Diese Gebäudeteile könnten mit einer Thermohaut oder Vorhangfassade von außen gedämmt werden. "Nur wenn sich eine äußere Dämmung nicht realisieren lässt, sollte man stattdessen eine Innendämmung erwägen", heißt es auch bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) in Berlin.
Denn eine Innendämmung sei im Gegensatz zur Außendämmung anspruchsvoller in der Konzeption und Ausführung und sollte deshalb nur nach Berechnung von entsprechenden Fachleuten und durch Fachfirmen ausgeführt werden. Schließlich liege die Außenwand bei Dämmung der Innenflächen weiterhin im kalten, ungedämmten Bereich, und es bestehe die Gefahr von Bauschäden, zum Beispiel durch Tauwasser. Bei der Innendämmung sollten die angrenzenden Bauteile wie Decken, Bodenanschlüsse, Innenwände, Sturz- und Brüstungsbereich der Fenster mit in die Planung einbezogen werden. Diese problematischen Bauteilecken müssten auf den Wärmedurchgang berechnet werden, um sicherzustellen, dass kein Tauwasserniederschlag in der Wandkonstruktion zu befürchten sei.
Innendämmungen haben aber auch Vorzüge. Sie lassen sich relativ einfach anbringen und sind nicht an bestimmte Renovierungsmaßnahmen zeitlich gebunden, erläutert das IWU. Es sei aber sinnvoll, diese Maßnahme mit einer Erneuerung von Tapeten, Fenstern oder Innenputz zu verbinden. Auch im Rahmen einer Wohnungsmodernisierung oder beim Beheben bestehender Schäden durch Feuchtigkeit oder Schimmel biete es sich an, von innen zu dämmen – immer dann also, wenn ohnehin gerade in den Räumen gearbeitet wird, die von innen gedämmt werden sollen.
Die Innendämmung steht nach Angaben des IWU zu Unrecht in dem Ruf, Feuchte- oder Schimmelschäden zu verursachen. Die Zahl solcher Schäden nach Innendämm-Maßnahmen sei nicht groß und beruhe stets auf einer fachlich fehlerhaften Ausführung der Dämmung. Genau wie bei jeder anderen Baumaßnahme gilt: Innendämmungen müssen sorgfältig ausgeführt werden – dann werden Bauschäden vermieden.
Manche Ratgeber empfehlen Mietern das Anbringen von Innendämmungen, wenn der Vermieter nicht modernisieren will. Hermann-Josef Wüstefeld ist Rechtsanwalt beim Deutschen Mieterbund (DMB) und rät von einem solchen Vorgehen ab. Zumindest solle man nichts ohne Rücksprache mit dem Vermieter unternehmen, so der Jurist. Eine derartige Maßnahme greife in die Bausubstanz des Gebäudes ein und verlange deshalb nach einer schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.
Quelle: dpa-tmn
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