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Schimmel: Vermieter muss Schimmel entfernen

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Vermieter muss Schimmel in der Wohnung beseitigen

05.05.2011, 08:52 Uhr | sj

Schimmel in der Wohnung ist ungesund. (Bild: Imago)

Schimmel in der Wohnung ist ungesund. (Bild: Imago)

Dass Schimmelbefall in der Wohnung der Gesundheit schadet, ist unstrittig. Wer allerdings für den Schimmelbefall verantwortlich ist und ihn beseitigen muss, darüber streiten Mieter und Vermieter häufig. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass diese Aufgabe dem Vermieter zufällt. Das gilt sogar, wenn der Mangel schon beim Abschluss des Mietvertrags erkennbar war. Wie man Schimmel vorbeugen und beseitigen kann, zeigen diese 12 Tipps.

Im verhandelten Fall hatte sich an einer Wand der Wohnung Schimmel gebildet, als der Mieter die Wohnung anmietete. Nach dem Bericht des Deutschen Anwaltsverein war dem neuen Mieter bei der Besichtigung versichert worden, dass die Ursache dieses Befalls beseitigt worden sei und nur noch der Anstrich fehle. In den folgenden Monaten verstärkte sich der Schimmel jedoch. Der Mann klagte - mit Erfolg.

Der Mieter habe Anspruch darauf, dass der Schimmelbefall beseitigt werde, befanden die Richter. Aus der Vereinbarung, die Wohnung werde wie besichtigt übernommen, könne nicht geschlossen werden, dass eine feuchte Wohnung vereinbart worden sei. Hinzu komme, dass der Mieter die Ursachen der Feuchtigkeit nicht kenne und daher auch nicht ermessen könne, ob und in welchem Umfang sich das Problem noch vergrößert.

Gesundheitsgefahr durch Schimmel

Pilzsporen verursachen zum einen Atemwegsleiden, wie Reizhusten oder Asthma, aber auch Hautreizungen und grippeähnliche Beschwerden. Selbst Schwindelanfälle und Gedächtnis- oder Sprachstörungen können von den Sporen ausgelöst werden. Besonders tückisch ist, dass die Gefahr nicht nur direkt von den Schimmelflecken an der Wand ausgeht. Die unsichtbaren Schimmelsporen fliegen wie feine Staubpartikel durch die Luft und werden eingeatmet. Wenn Sie Schimmel entfernen, sollten Sie Sich daher immer mit Atemschutz, Handschuhen und Schutzbrille schützen.

Erste Maßnahmen gegen Schimmel

Schimmel in der Wohnung kann verschiedene Ursachen haben – von falschem Lüften bis zu Konstruktionsfehlern beim Bau. Als erste Maßnahme, um den Schimmelbefall einzudämmen, ist es wichtig, für eine ausreichende Luftzirkulation zu sorgen. Um die Feuchtigkeit aus der Wohnung zu transportieren, sollten Sie mehrmals am Tag lüften: Fünf bis zehn Minuten Stoßlüftung mit offenen Fenstern reichen. Dauerlüften über gekippte Fenster ist hingegen nicht zu empfehlen, da die Räume dabei zu sehr auskühlen. Es würde zu viel Energie gebraucht, um wieder angenehme Temperaturen im Haus zu schaffen.

Ist die Ursache für den Schimmel baulich bedingt, hilft zumindest im Winter auch sorgfältiges Lüften nicht mehr. Dann muss muss eine Fachfirma die verantwortlichen Baumängel wie Wärmebrücken, beschädigte Isolierung oder undichte Rohrleitungen beseitigen. Wie Sie kleinere Schimmelflecken am besten beseitigen oder erst gar nicht entstehen lassen, zeigen diese 12 Tipps.

Quelle: zuhause.de , dpa-tmn

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