Vielerorts sind schon mindestens drei Rauchmelder pro Wohnung vorgeschrieben. (Quelle: imago)
Am 1. Januar 2013 tritt die Rauchmelderpflicht auch in Bayern in Kraft. Demnach müssen ab 2013 alle neu gebauten Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet werden, für Bestandswohnungen gibt es eine Übergangsfrist. Die Neuregelung hatte der Bayerische Landtag bereits im April beschlossen. Bayern ist damit das elfte Bundesland, das die Rauchmelderpflicht einführt. In welchen Bundesländern Brandmelder bereits vorgeschrieben sind und was man bei der Installation beachten muss.
In allen Neubauten und Umbauten in Bayern müssen ab 2013 Rauchmelder installiert werden. Die Bayerische Bauordnung schreibt vor, dass Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein müssen.
Dabei ist für den Einbau und der Rauchmelder der Eigentümer zuständig. In Mietwohnungen obliegt die Wartung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft allerdings dem Mieter, es sei denn der Vermieter legt vertraglich fest, dass er diese Aufgabe selbst übernehmen will. Die dadurch entstehenden Wartungskosten kann er allerdings über die die jährliche Nebenkostenabrechnung abrechnen.
Für Bestandswohnungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, die am 31. Dezember 2017 endet. Bis dahin müssen alle bereits vorhandenen Wohnungen mit entsprechend mit Brandmeldern ausgerüstet werden.
Quelle: zuhause.de
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