12.12.2011, 11:50 Uhr
Die Wartung eines Rauchmelders müssen Mieter nicht bezahlen. (Quelle: imago)
Jedes Jahr sterben in Deutschland hunderte von Menschen bei Hausbränden, die mithilfe von Rauchmeldern verhindert werden könnten. Dabei sind Rauchmelder vergleichsweise einfach zu installieren. Für die meisten Mieter ist die Wartung sogar kostenlos: Laut einem aktuellen Urteil ist es Sache des Vermieters.
Ein Mieter muss nicht ohne weiteres für die Wartungskosten eines Rauchmelders aufkommen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht" (Heft 19/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Bielefeld.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mieters statt. Er hatte sich dagegen gewandt, dass der Vermieter in die Betriebskosten auch die Wartung der Rauchmelder einbezogen hatte. Das Amtsgericht sah wie der Mieter dafür keine rechtliche Grundlage: Diese Kosten fielen grundsätzlich nicht unter die sogenannten Betriebskosten. Nur dann müsse sie der Mieter selber bezahlen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist (Az.: 17 C 288/11).
Es sei Sache des Vermieters, Rauchmelder im gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Dazu gehöre auch die jährliche Prüfung und Wartung der Geräte. Eine andere Verfahrensweise müsse mit dem Mieter vereinbart werden.
In vier Bundesländern ist dies aber nicht der Fall. In Sachsen-Anhalt, Bremen, Schleswig-Holstein und Hessen ist für die Wartung der Rauchmelder im Haus oder in der Wohnung der Mieter zuständig – es sei denn, der Vermieter übernimmt diese Pflicht freiwillig.
Wenn Sie Ihre Wohnung nachrüsten wollen, sollten Sie bei Kauf, Installation und Betrieb des Rauchmelders einige Tipps beachten.
Quelle: dpa-tmn
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