Autor: rw
Rauchmelder sollten möglichst in der Raummitte an der Decke installiert werden. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 500 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die große Mehrheit stirbt dabei nicht an Verbrennungen, sondern an einer Rauchvergiftung. Trotzdem kommt die flächendeckende Ausstattung des Wohnraums mit Rauchmeldern nicht recht voran. Dabei könnten die Geräte viele Leben retten, und das Nachrüsten ist kinderleicht. Diese Rauchmelder-Tipps sollten Sie beachten.
Mit 72 Prozent hält eine deutliche Mehrheit der Deutschen Rauchmelder für "wichtig" oder "sehr wichtig". Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Marplan hervor, die im Auftrag des Energiemanagementunternehmens Techem durchgeführt wurde. In derselben Umfrage gaben allerdings nur rund die Hälfte der Befragten an, in ihren privaten Wohnräumen Rauchmelder installiert zu haben. Ein Versäumnis, das im Brandfall tödliche Folgen haben kann.
Wie wichtig die flächendeckende Ausrüstung aller Wohnungen mit Rauchmeldern ist, haben inzwischen auch viele Bundesländer erkannt. In den meisten Ländern sind Rauchmelder im privaten Wohnbereich inzwischen Vorschrift bei Neu- und Umbauten. In der Regel müssen Bestandsgebäude im Laufe einer bestimmten Frist nachgerüstet werden. Solche gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung existieren bislang in Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Bremen und Sachsen-Anhalt.
Doch auch die anderen Bundesländer bauen nach und nach die Rauchmelder-Pflicht aus. Im Juli 2012 lief in Rheinland-Pfalz die Übergangsfrist aus. Seit 12. Juli müssen alle Rheinland-Pfälzer ihre Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet haben – sowohl im Neubau wie auch in bestehenden Wohnungen. In Niedersachsen gilt die Pflicht für Neubauten seit 2012, Bestandgebäude müssen bis 2015 nachgerüstet werden. Die Bayern müssen Ihre Neubauten ab 2013 mit Brandmeldern ausstatten. Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich im Januar 2013 nachziehen. In welchen Bundesländern Rauchmelder vorgeschrieben sind und wer bis wann nachrüsten muss.
Trotzdem liegt auch hier der Anteil an Haushalten mit Rauchmelder nur bei 63 Prozent. In den Ländern ohne gesetzliche Regelung gibt es in 46 Prozent aller Haushalte Rauchmelder. Ein Grund für die immer noch recht niedrige Verbreitung: Die Menschen wissen gar nichts von der Installationspflicht. In der Marplan-Umfrage gaben 71 Prozent der Befragten an, von entsprechenden gesetzlichen Regelungen nichts zu wissen.
Laut der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) werden etwa zwei Drittel aller Brandopfer nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Das Tückische hierbei: Im Schlaf funktioniert der menschliche Geruchssinn nicht. Der Rauch wird nicht wahrgenommen. Wertvolle Sekunden oder gar Minuten vergehen bis die Rauchkonzentration und die Temperatur derart ansteigen, dass das Brandopfer schließlich erwacht. Dann allerdings ist es oft zu spät.
Vor allem der hochgiftige Brandrauch wird zur Todesfalle, aus der es fast kein Entrinnen mehr gibt. Er ist viel gefährlicher als das Feuer selbst. "Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in der Wohnung", so die Experteneinschätzung der vfdb. Bei der ersten Rauchentwicklung schlagen die Geräte laut Alarm, so dass Hausbewohner frühzeitig geweckt werden und sich in Sicherheit bringen können, bevor ihnen Feuer und Rauch alle Fluchtwege abschneiden.
Unabhängig davon, ob ein Bundesland Rauchmelder vorschreibt, empfiehlt die vfdb: "Rauchmelder sollten mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren installiert werden." Bei Fluren ist die Installation vor allem dann wichtig, wenn der Flur im Brandfall als Fluchtweg genutzt werden muss. "Allerdings kann ein Rauchmelder nur dann Leben retten, wenn er richtig installiert ist“, mahnt Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb.
Demnach müsse ein Rauchmelder in waagerechter Position an der Decke befestigt sein und ausreichend Abstand (mindestens 50 Zentimeter) zu den Zimmerwänden haben. Er darf nicht in der Nähe von Luftschächten oder in starker Zugluft angebracht werden. Batterie betriebene Geräte sollten jeden Monat manuell auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden.
Nicht zuletzt wegen der recht jungen gesetzlichen Vorschriften zu Rauchmeldern, ist das Angebot in letzter Zeit massiv gestiegen. Inzwischen liegen Rauchmelder sogar in Supermärkten als Sonderposten auf dem Wühltisch. Für den Verbraucher ist es dadurch nicht leichter geworden, ein qualitativ hochwertiges und somit sicheres Gerät zu erkennen.
Grundsätzlich raten Experten zum Kauf von einfachen Geräten, die leicht zu montieren sind. Die Berliner Feuerwehr empfiehlt den Einsatz von Batterien mit einer besonders langen Lebensdauer von mindestens fünf Jahren und rät zugleich vom Kauf beim Discounter ab. "Kaufen Sie den Rauchwarnmelder dort, wo Sie dazu kompetent beraten werden können", so der eindringliche Appell. Außerdem sollte klar nach zu verfolgen sein, welcher Hersteller das jeweilige Gerät produziert hat.
Gesetzlich müssen Rauchmelder eine CE-Kennzeichnung besitzen und der Norm "EN 14604" entsprechen. Diese legt unter anderem die Mindestlautstärke des Alarms, sowie einige Mindeststandards im Bereich der Funktionalität fest. So müssen die Geräte beispielsweise so gebaut sein, dass der Rauch von allen Seiten gleich gut eindringen kann. Außerdem muss der Rauchmelder einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Alarms haben und auf einen notwendigen Batteriewechsel 30 Tage vorher durch ein wiederkehrendes Warnsignal hinweisen. Allerdings werden die Produkte nicht überprüft, sondern der Hersteller erklärt nur, er halte geltende EU-Bestimmungen ein.
Geprüfte Rauchmelder sind an zusätzlichen Labels erkennbar – das Hessische Innenministerium empfiehlt beispielsweise das VdS-Prüfzeichen. Der Verband der Sachversicherer (VdS) zeichnet ebenso wie der TÜV Nord Geräte von besonders hoher Qualität mit einem besonderen Gütesiegel aus, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. So zertifizierte Produkte unterliegen der ständigen Kontrolle durch das prüfende Institut, so dass das VdS-Siegel oder auch das KRIWAN-Zertifikat des TÜV Nord dem Verbraucher als wichtiges Qualitätsmerkmal dienen können.
In Räumen, in denen regelmäßig starker Dampf, Rauch oder Staub entsteht (z.B. in Küche oder Bad), würden normale Rauchmelder oft nervige Fehlalarme produzieren. Hier rät die vfdb zu Geräten mit Stummschalter. Wird ein Alarm ausgelöst, kann der Rauchmelder durch Knopfdruck vorübergehend stummgeschaltet werden. Die Sensibilität wird hierdurch herabgesetzt und der Alarm verstummt.
Er wird erst wieder ausgelöst, wenn sich die Rauchkonzentration im Raum verdreifacht. Dann kann man den Alarm auch nicht mehr stummschalten. Nach einer festgelegten Zeitspanne (je nach Gerät zwischen acht und zehn Minuten nach Betätigen des Stummschalters), stellt sich der Rauchmelder automatisch wieder auf seine Standardsensibilität zurück.
Zigarettenqualm oder Kerzen lösen bei ordnungsgemäß installierten Geräten mit normaler Sensibilität übrigens keine Fehlalarme aus, wenn man die brennende Kippe nicht gerade direkt unter den Rauchmelder hält. Auch Raucherhaushalte können also problemlos mit den elektronischen Lebensrettern ausgerüstet werden.
ratgeber.t-online.de:Lebensrettender Schutz: Rauchmelder richtig anbringen
Quelle: dpa-tmn, zuhause.de
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