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Mietrecht: Bei der Selbstauskunft lieber lügen als schweigen

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Mieterbund rät zum Lügen bei der Selbstauskunft

Autor: rw

Mietrecht: Mieterbund rät bei allzu neugierigen Vermietern zur Lüge. (Quelle: Foto: Imago/Montage: zuhause.de)

Mietrecht: Mieterbund rät bei allzu neugierigen Vermietern zur Lüge. (Quelle: Foto: Imago/Montage: zuhause.de)

Auf Wohnungssuche kann man sich schon einmal fühlen wie in einem Verhör: Da will der neugierige Vermieter wissen, ob sein potenzieller Mieter in einer festen Beziehung lebt, wie hoch sein Monatseinkommen ist oder ob er Mitglied in einem Mieterverein ist. Auf längst nicht alle Fragen muss der Wohnungssuchende wahrheitsgetreu antworten. Wir haben für Sie gute Antworten für acht ungerechtfertigte Vermieter-Fragen zusammengestellt.

In attraktiven Großstädten wie München, Frankfurt oder Köln ist Wohnraum ein knappes Gut. Und so steigen in den deutschen Ballungsräumen nicht nur die Mieten, die Vermieter können sich ihre neuen Mieter meist auch aus einem großen Pulk von Bewerbern aussuchen - und sind entsprechend neugierig. Da müssen sich die Wohnungssuchenden oft so manche Indiskretion gefallen lassen, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) festgestellt hat.

"Wer nicht antwortet, hat kaum eine Chance"

Dabei ist die Beantwortung der Vermieter-Fragen sowie das Ausfüllen der weit verbreiteten Selbstauskunfts-Bögen grundsätzlich freiwillig. Wohnungssuchende müssen nicht antworten - zumindest nicht in der Theorie. "Wer nicht mitspielt und nicht antwortet, hat kaum eine Chance, die gewünschte Wohnung zu bekommen", warnen aber die Experten vom DMB und empfehlen, lieber alle Fragen zu beantworten, um die Chancen auf die begehrte Wohnung nicht zu schmälern.

Wer beim Einkommen lügt, riskiert die Kündigung

"Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden", so der DMB. Dazu zählen Fragen zum Einkommen und zum Beschäftigungsverhältnis des potenziellen Mieters. Der Vermieter will sich mit diesen Fragen ein Bild davon machen, ob ein möglicher Mieter zahlungskräftig ist und in absehbarer Zeit wohl auch bleiben wird. Auch die Frage danach, wie viele Personen im Haushalt leben ist berechtigt und muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer hier schummelt, riskiert die fristlose Kündigung, sobald die Lüge auffliegt.

Bei vielen Fragen darf man lügen

Häufig geht die Neugierde der Vermieter aber über dieses verträgliche Maß hinaus. Fragen zur persönlichen Lebenssituation, die nichts mit dem Mietvertrag zu tun haben, können Mieter ohne weiteres falsch beantworten und müssen deswegen keine Konsequenzen fürchten. Dazu zählen zum Beispiel Fragen nach der weiteren Familienplanung, Vorstrafen, Musikgeschmack oder nach sexuellen Vorlieben. "Hier gehen den Vermieter die Antworten nichts an", stellt der Deutsche Mieterbund klar.

Es steht also jedem Mieter frei, auf solche Fragen die Antwort zu geben, die der Vermieter wohl am liebsten hören will. Wir haben für Sie gute Antworten für acht ungerechtfertigte Vermieter-Fragen zusammengestellt.

Quelle: zuhause.de

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 (Quelle: sg)FressnapfBaurGutscheine bei deals.dedouglasESPRIT
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