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Hecke schneiden nur bis Februar erlaubt

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Vor dem Frühling noch die Hecke schneiden

Autor: sj

Hecke schneiden: Erlaubt ist der Rückschnitt einer Hecke nur bis Ende Februar. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Hecke schneiden: Erlaubt ist der Rückschnitt einer Hecke nur bis Ende Februar. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Kahle Stellen und schiefe Kanten: So manche Hecke könnte für den kommenden Sommer dringend mal einen Neuschnitt vertragen. Vielleicht müssen einige Sträucher sogar komplett entfernt werden. Wer seine Hecke in Schuss bringen will, muss sich allerdings beeilen. Der Radikalschnitt ist nur noch bis Ende Februar erlaubt. Diese Fehler beim Heckenschneiden sollten Sie aber dennoch vermeiden.

Noch bevor der Frühling ins Land zieht, müssen Gartenbesitzer schon den Frühjahrsputz am gewachsenen Sichtschutz abgeschlossen haben. Denn Hecken, Gebüsche und Schilfe dürfen nur noch bis Ende Februar radikal gestutzt oder gerodet werden.

Hecke schneiden: Ab März gilt Bestandsschutz

Danach gilt bis zum 30. September ein Bestandsschutz, um Brutstätten von Tieren nicht zu gefährden. Doch wer nun Säge und Schere ansetzen will, muss auf das Thermometer schauen, warnt August Forster, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in Bad Honnef bei Bonn. "Schneiden darf man bei bis zu fünf Grad minus."

Hecke schneiden nicht bei großer Kälte

Sollte es kälter sein, schade ein Schnitt den Pflanzen: "Der Zweig wird gequetscht, und es gibt keinen sauberen Schnitt, der gut verheilen kann", erläutert der Gartenexperte. Beim Schnitt sollte man die Zweige betrachten: Wohin werden sie wohl wachsen, und wohin will man, dass die Hecke wächst? Rausgeschnitten werde, was nicht passt. "Als Faustregel gilt, dass man bis zu einem Drittel wegnehmen kann."

50.000 Euro Bußgeld für verspätetes Hecke schneiden

Das Verbot, Pflanzen zu roden und bis auf den Stock zurückzuschneiden, geht aus Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes hervor. "Seine Bedeutung liegt unter anderem darin, dass seit März 2010 eine bundeseinheitliche Regelung gilt und die Landesgesetze diese Verbote keinesfalls einschränken dürfen", macht die Fachjuristin und Baumsachverständige Helge Breloer auf baeumeundrecht.de deutlich. So gilt das Schnittverbot auch in den Bundesländern, in denen die landesrechtlichen Vorschriften eigentlich weniger streng sind.

Bei Verstößen kann es laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geben. Laut Forster sind das ganze Frühjahr und den Sommer über aber Formschnitte erlaubt, wobei neue Triebe und sonstiger Zuwachs gestutzt werden.

Quelle: zuhause.de, dpa-tmn

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