04.01.2012, 15:03 Uhr
Der Mieter darf jedem den Zutritt zu seiner Wohnung verbieten. (Quelle: imago)
Auch für Mieter gilt der bekannte Spruch "My home is my castle" ("mein Heim ist meine Burg"). Denn weder der Vermieter noch der Hausmeister dürfen auf eigene Faust eine vermietete Wohnung betreten. Genausowenig können sie einem Gast das Eintreten verbieten. Die folgenden Rechte haben Sie als Mieter.
Das Hausrecht an der gemieteten Wohnung hat ausschließlich der Mieter. Er entscheidet, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Der Mieter darf Dritte auch daran hindern, in seine Wohnung zu gelangen.
Wer unbefugt in die Mieterwohnung geht oder sich dort aufhält, begeht Hausfriedensbruch und kann bestraft werden. Sogar der Vermieter und der Hausmeister dürfen ohne Wissen beziehungsweise gegen den Willen des Mieters die Wohnung nicht betreten. Sie haben deshalb auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel.
Der Vermieter darf seinem Mieter keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen. Auch das Betreten des Hauses darf er Besuchern nicht verbieten, denn das Hausrecht des Mieters erstreckt sich sowohl auf die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung. Anders liegt der Fall nur, wenn der Besucher früher ein Mieter im Haus war und als Randalierer gekündigt wurde.
Quelle: dpa-tmn
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