16.03.2012, 11:08 Uhr | rw
Mit drei "goldenen Regeln" kann man verheerende Gasunfälle zuverlässig ausschließen. (Quelle: imago)
"Gasexplosion in Einfamilienhaus – vier Tote." Solche und ähnliche Meldungen über verheerende Gasunfälle mit hohem Sach- und Personenschaden begegnen einem in unregelmäßigen Abständen immer wieder in den Medien. Die Gasversorger sind für die Sicherheit nur bis zum privaten Hausanschluss verantwortlich. Dahinter müssen Eigentümer und Mieter für einen sicheren Betrieb der Gasleitungen und aller angeschlossenen Anlagen sorgen. Diese Checkliste für die jährliche "Hausschau" hilft Ihnen dabei. Doch was ist zu tun, wenn es in der Wohnung doch einmal nach Gas riecht?
Auch wenn vor allem die regenerativen Energieträger immer stärker auf den Markt drängen, ist Erdgas noch immer der beliebteste Heizstoff in Deutschland. In mehr als der Hälfte aller privaten Neubauten wird eine Gasheizung eingebaut. Erdgasheizungen sind auch deshalb so beliebt, weil sie sauber und effizient arbeiten, gut regulierbar sind und mit relativ geringen Schadstoffemissionen auskommen. Außerdem sind sie verhältnismäßig wartungsarm. Nur einmal jährlich kommt der Schornsteinfeger zur Überprüfung des Heizkessels.
Allerdings ist Gas ein hochexplosiver Brennstoff. Schon eine Gaskonzentration von 4,5 Volumenprozent wird von den deutschen Feuerwehren als "explosionsfähig" eingeschätzt. Vor allem im Winter, wenn die Innenräume nicht durchgehend belüftet werden, kann durch Leitungslecks oder fehlerhafte Geräte austretendes Gas die Raumluft schnell bis zu dieser kritische Marke anreichern. Dann befinden sich alle Personen, die gerade im Haus sind, in akuter Lebensgefahr.
Trotzdem ist es wichtig, überlegt und besonnen zu reagieren, wenn es in den eigenen vier Wänden plötzlich nach Gas riecht. "Weil bereits kleinste Gasmengen durch den Duftstoff, der dem Gas beigemischt ist, wahrgenommen werden, besteht bei anfänglichem Gasgeruch noch kein Grund zur Panik", erklärt Kai-Uwe Schuhmann, Diplom Ingenieur beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW).
Um jede Explosionsgefahr auszuschließen, solle man in einem solchen Fall umgehend alle Fenster und Türen aufreißen, damit sich das Gas mit der Außenluft vermischt und die Gaskonzentration sinkt, rät der Experte. Sollte in der Wohnung irgendwo offenes Feuer brennen – beispielsweise eine Kerze, eine glimmende Zigarette oder auch der Gasherd – so muss dieses unverzüglich gelöscht werden. Danach kann man den Absperrhahn des Gaszählers schließen und so verhindern, dass weiteres Gas ins Hausinnere entweicht.
Die Gefahr für Leib und Leben ist damit allerdings noch nicht gebannt, denn sie können nicht sicher sein, wie hoch die Gaskonzentration in den Innenräumen noch ist. Unter Umständen war es nur Glück, dass es bislang nicht zur Explosion gekommen ist. "Warnen Sie deshalb die übrigen Hausbewohner, damit alle Personen das Haus zügig verlassen können", fordert Schuhmann.
Auch hierbei sollte man besonnen bleiben: Wer in bester Absicht beim Nachbarn "sturmklingelt", damit dieser auch ja schnell reagiert, kann mit dieser Vorgehensweise die Explosion selbst auslösen. Jeder elektrische Schalter und damit auch eine elektrische Türklingel produziert bei Betätigung kleinste Funken, die für eine Gasexplosion schon ausreichen können. Machen Sie Ihre Nachbarn deshalb durch lautes Türklopfen auf sich und die Gefahren aufmerksam. Finger weg von allen elektrischen Geräten, Steckern, Handys und Türklingeln.
Erst wenn sicher gestellt ist, dass sich niemand mehr im gefährdeten Gebäude aufhält, haben Sie Zeit für den Notruf. Über die Rufnummer 112 sollten Sie die Feuerwehr über den Gasaustritt in Kenntnis setzen. Führen Sie das Telefonat aber unbedingt in ausreichend großer Entfernung zum gefährdeten Gebäude.
Die Feuerwehr wird die Gaskonzentration im Gebäude messen und kann Entwarnung geben, sobald das Gas-Luft-Gemisch im Hausinneren eine unbedenkliche Konzentration erreicht. Die Feuerwehr informiert auch den Bereitschaftsdienst Ihres Versorgers über den Gasaustritt, der dann die Gefahrenquelle – das Leck in der Leitung oder das kaputte Gerät – lokalisieren und beseitigen kann. Ein abgesperrter Haupthahn darf nur vom Fachpersonal des Versorgers wieder geöffnet werden.
Einen Notruf sollten Sie auch absetzen, wenn Sie auf offener Straße Gasgeruch wahrnehmen, der aus einem der anliegenden Häuser zu kommen scheint.
Besser ist es natürlich, einen Gasaustritt von vorne herein auszuschließen. Und das ist problemlos möglich. Denn eigentlich ist Gas ein sehr sicherer Heizstoff. Zu einem Gasaustritt und im schlimmsten Fall einer Explosion kann es nur aufgrund menschlichen Fehlverhaltens kommen. Wer die folgenden drei "goldenen Regeln" im Umgang mit Gas beherzigt, hat nichts zu befürchten:
Oft bieten Schornsteinfeger an, gegen zum Teil recht hohe Gebühren, die jährliche Hausschau für ihre Kunden zu übernehmen. Wichtig zu wissen ist hier: Bei der Hausschau handelt es sich um eine reine Sichtprobe, die jeder selbst durchführen kann. Messgeräte oder anderes Zubehör werden dafür nicht benötigt. Was beim Jahres-Check alles zu kontrollieren ist, zeigt diese Checkliste. Mehr kontrolliert auch der Schornsteinfeger nicht. Unser Tipp: Das Geld können Sie sich sparen.
Wer alle Verhaltensregeln beachtet und keine Hobby-Heimwerker oder selbsternannte "Männer für alles" an seinen Gasgeräten und -Leitungen herum schrauben lässt, muss sich um Gaslecks und mögliche Folgen eigentlich keine Sorgen mehr machen und kann den komfortablen Heizstoff Erdgas ohne Bedenken nutzen.
Quelle: zuhause.de
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