An der farbigen Skala im Energieausweis erkennt man die Energieeffizienz der Immobilie. (Quelle: imago)
Wer einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine kauft, weiß, woran er ist: Die Energieeffizienz-Klasse zeigt an, ob das Gerät ein Stromfresser ist. Kauft man ein ganzes Haus, ist es noch weitaus wichtiger, zu wissen, wie viel seine Energieversorgung kosten wird. Das erkennt man am Energieausweis. Seit Anfang 2013 sind Energieausweise für jedes Haus, das vermietet oder verkauft wird, Pflicht. Allerdings gibt es verschiedene Varianten. Das sollten Sie über den Energieausweis wissen.
Wenn man ein Haus kaufen oder mieten will, ist es besonders wichtig, die Energiekosten der Immobilie im Blick haben – immerhin fallen sie dauerhaft an und schlagen sich Monat für Monat in den Ausgaben nieder. Der Energieausweis gibt die gewünschte Auskunft – doch bisher musste man verlangen, dass das Papier vom Eigentümer vorgezeigt wird. Das hat sich zum Jahreswechsel geändert. Für alle Hausbesitzer, die ihr Anwesen verkaufen oder vermieten möchten, ist der Energieausweis seit 2013 Pflicht. Wer den Ausweis nicht unverzüglich vorzeigen kann, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).
Auch beim Verkauf von Eigentumswohnungen muss der Verkäufer den Energieausweis vorlegen. Allerdings werden dabei die Ausweise immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen, erläutert der VPB.
"Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner in den zurückliegenden drei Jahren und wird auf Basis der Heizkostenabrechnungen erstellt. Das bedeutet, dass hier die Gewohnheiten der Verbraucher zählen: Wer beispielsweise viel unterwegs ist, heizt weniger, wer schnell friert, heizt besonders gut ein, und eine vierköpfige Familie verbraucht auch mehr Energie als ein Zweipersonenhaushalt.
Für die zweite Variante, den sogenannten Bedarfsausweis, nimmt ein Fachmann die baulichen Bestandteile des Gebäudes und die Pläne genau unter die Lupe. Der Mieterbund empfiehlt für Wohngebäude diese bedarfsbasierten Angaben. "So wird der Zustand des Hauses und nicht das Verhalten der Bewohner analysiert, wie beim Verbrauchsausweis. Ob jemand viel oder wenig heizt, spielt beim Bedarfsausweis keine Rolle", fasst Ropertz zusammen.
Der bedarfsorientierte Ausweis sei zwar teurer, biete aber eine echte Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter, sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren in Berlin. Außerdem erhalten Eigentümer detaillierte Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses, so dass sich der Ausweis auch für sie meist lohne.
Nur für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die vor 1977 gebaut und noch nicht umfassend energetisch saniert wurden, muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden, erläutert die Expertin weiter. Für andere Gebäude reicht auch der günstigere Verbrauchsausweis. Erstellen lassen müssen ihn die Eigentümer.
Ab jetzt muss der Energieausweis aber von Vermietern und Verkäufern aktiv – also immer und auch ohne Nachfrage – ausgehändigt werden, erklärt Axel Scheelhaase von der dena. Im Februar soll eine Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung von der Bundesregierung beschlossen werden, die vorsieht, dass energetische Kennwerte sogar schon in Immobilienanzeigen angegeben werden müssen.
Allerdings gibt immer wieder auch Kritik am Energieausweis – und zwar gerade am vermeintlich besseren Bedarfsausweis. So hat eine "Evaluierung ausgestellter Energieausweise für Wohngebäude nach EnEV 2007", die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführt wurde, bei Bedarfsausweisen Abweichungen vom realen Energiebedarf um bis zu 108 Prozent festgestellt. Die untersuchten Verbrauchsausweise waren hingegen deutlich zuverlässiger.
Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin handelt es sich beim Energieausweis grundsätzlich um ein einziges Dokument, das beide Arten von Angaben beinhalten kann – zum Bedarf wie zum Verbrauch. Die bedarfsorientierten Angaben werden auf Seite 2 festgehalten, auf Seite 3 finde man die Verbrauchsangaben.
Beide werden auf einer Farbskala von grün bis rot dargestellt, erklärt Reinhold-Postina. Liegt der angezeigte Wert im grünen Bereich, sei das Gebäude energieeffizient. Liegt er dagegen im roten Bereich, würde der Bedarf beziehungsweise Verbrauch vergleichsweise hoch sein.
Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig, sofern an dem Gebäude keine energetischen Änderungen vorgenommen wurden, die das Ausstellen eines neuen Ausweises erfordern würden.
Quelle: dpa-tmn
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