23.01.2012, 16:18 Uhr
Strom, der beim Ausbauen des Dachgeschosses verbraucht wird, müssen die Mieter nicht bezahlen. (Quelle: imago)
Keiner will wohl Strom bezahlen, den andere verbraucht haben. Deshalb ist nach Renovierungsarbeiten Vorsicht geboten. Die Betriebskostenabrechnung kann nämlich nach größeren Bauarbeiten weitaus dicker als sonst ausfallen. Das müssen Mieter nicht hinnehmen. So gehen Sie dagegen vor.
Nach größeren Bauarbeiten im Haus sollten Mieter einen kritischen Blick auf ihre Betriebskostenabrechnung werfen. Wenn das Dachgeschoss ausgebaut wird oder wenn Geschäftsräume modernisiert weden, verbrauchen die Baumaschinen mitunter viel Strom. Diese Kosten dürfe der Vermieter aber nicht einfach auf die anderen Mieter umlegen, erklärt Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg. Nur an den Stromkosten für die Beleuchtung im Haus, etwa im Treppenhaus oder in den Kellerräumen, müssten sich alle Mieter beteiligen.
Daher rät Chychla, in der Betriebskostenabrechnung die Stromkosten mit denen der vergangenen zwei Jahre zu vergleichen. Wenn der Verbrauch im Haus im Jahr der Bauarbeiten plötzlich stark ansteigt, sollte man den Vermieter schriftlich zur Klärung auffordern. Dieser müsse dann belegen, dass die Ursache für den höheren Stromverbrauch nicht die Bauarbeiten waren.
Quelle: dpa-tmn
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